Kaum jemand möchte heute noch die dunklen und grauen Füllungen aus Amalgam. Nicht nur wegen des nachteiligen Aussehens, sondern weil sie auch in gesundheitlicher Hinsicht umstritten
sind.
Die meisten Menschen wünschen sich "weiße", also zahnfarbene Füllungen, die nicht zu sehen sind. Dafür gibt es mehrere Alternativen, die wir Ihnen hier mit ihren Vor- und
Nachteilen vorstellen wollen:
Kunststoff-Füllungen sind die billigste und einfachste Lösung. Sie haben allerdings einige Nachteile:
Sie nutzen sich relativ schnell ab und haben keinen so dichten Rand wie Keramik-Inlays und Komposit-Füllungen.
Deshalb kann es zu erneuter Karies unter und neben den Füllungen kommen. Außerdem verfärben sie sich oft dunkel.
Die Haltbarkeit beträgt nur 2-5 Jahre, deshalb kann man sie als Dauerpro-visorien bezeichnen. Kunststoff-Füllungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Komposit-Füllungen bestehen aus Kunststoff mit einem sehr hohen Keramik-Anteil. Sie werden in einem speziellen Verfahren fest mit dem Zahn verbunden.
Die Keramik gibt den Komposit-Füllungen ihre hohe Stabilität, Abriebfestigkeit und das natürlich schöne Aussehen.
Deshalb sind sie die preisgünstige Alternative zu Keramik-Inlays. Sie gelten als dauerhafte Füllungen, die möglichst länger als 10 Jahre halten sollen. Kompositfüllungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Keramik hat als Füllungsmaterial viele Vorteile: Sie ist nicht nur sehr gut körperverträglich. Keramik ist auch sehr haltbar, sieht natürlich aus und behält ihre helle Farbe auch noch nach vielen Jahren.
Keramik-Inlays werden als sog. Einlage-Füllungen außerhalb des Mundes hergestellt und danach mit einem speziellen Zement stabil im Zahn befestigt.
Keramik-Inlays sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Nach der EU-Quecksilberverordnung (EU) 2017/852 soll seit 2018 bei folgenden Personengruppen auf die Verwendung von quecksilber-haltigen Füllungsmaterialien (=Amalgam) verzichtet werden.
- Schwangere
- Stillende Mütter
- Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre
Für diese Personengruppen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Kompositfüllung in Standardausfühung.
Bei der Versorgung von Milchzähnen soll ein einfaches Kunststoffmaterial Verwendung finden.
Die neueste EU-Verordnung sieht vor, dass ab 01.01.2025 Amalgam grundsätzlich nicht mehr verwendet werden darf.
Matthias Franke
Zahnarzt
Elfbuchenstr. 2
34119 Kassel
Tel. 0561 13097
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